5 U 58/11•Oberlandesgericht Köln, 2011-06-22, 5 U 58/11
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 5 U 58/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-06-22
Aktenzeichen: 5 U 58/11
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2011:0622.5U58.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Der Senat weist die Parteien darauf hin, dass er beabsichtigt, die Berufung des Klägers gegen das am 23. Februar 2011 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 11 O 369/08 - gemäß § 522 Abs. 2 ZPO als unbegründet zurückzuweisen.
Der Kläger erhält Gelegenheit, zu dem Hinweis innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses Stellung zu nehmen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.