24 U 128/10•Oberlandesgericht Köln, 2011-06-28, 24 U 128/10
Oberlandesgericht Köln, 2011-06-28, 24 U 128/10
24 U 128/10Obergericht28.06.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 24 U 128/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-06-28
Aktenzeichen: 24 U 128/10
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2011:0628.24U128.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 13.8.2010 (24 O 509/08) abgeändert und die Klage abgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen je zur Hälfte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Klägern bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch die Beklagte durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von 120% des nach dem Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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