Oberlandesgericht Köln, 2011-07-13, 5 U 91/09

5 U 91/09Obergericht13.07.2011

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 5 U 91/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-07-13

Aktenzeichen: 5 U 91/09

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2011:0713.5U91.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 05.08.2009 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 25 O 136/07 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leisten.

Die Revision und Rechtsbeschwerde werden nicht zugelassen.

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