Oberlandesgericht Köln, 2011-07-15, 6 U 49/11

6 U 49/11Obergericht15.07.2011

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 6 U 49/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-07-15

Aktenzeichen: 6 U 49/11

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2011:0715.6U49.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 08.02.2011 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln – 81 O 14/09 – wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 120% der zu vollstreckenden Summe abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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