4 WF 140/11•Oberlandesgericht Köln, 2011-07-18, 4 WF 140/11
Oberlandesgericht Köln, 2011-07-18, 4 WF 140/11
4 WF 140/11Obergericht18.07.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 4 WF 140/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-07-18
Aktenzeichen: 4 WF 140/11
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2011:0718.4WF140.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Vollstreckungsschuldnerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bonn vom 19.05.2011 - 49 F 246/07 -, mit welchem gegen die Vollstreckungsschuldnerin ein Ordnungsgeld in Höhe von 5.000,00 € und, falls das Ordnungsgeld nicht beigetrieben werden kann, für je 500,00 € eine Ordnungshaft von einem Tag festgesetzt worden ist, wird auf Kosten der Vollstreckungsschuldnerin zurückgewiesen.
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