Oberlandesgericht Köln, 2011-07-18, 6 W 146/11

6 W 146/11Obergericht18.07.2011

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 6 W 146/11 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2011-07-18

Aktenzeichen: 6 W 146/11

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2011:0718.6W146.11.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Beklagten gegen den Beschluss der 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bonn – 30 O 94/11 – vom 13.04.2011 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass auf die Beklagte zu 1.) ¾ und auf den Beklagten zu 2.) ¼ der zu tragenden Kosten entfallen.

Im gleichen Verhältnis haben die Beklagten auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.

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