2 U 159/10•Oberlandesgericht Köln, 2011-07-20, 2 U 159/10
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 U 159/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-07-20
Aktenzeichen: 2 U 159/10
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2011:0720.2U159.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 21. Dezember 2010 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Bonn, 10 O 302/10 abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 11.220,53 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1. September 2006 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 837,52 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1. August 2009 zu zahlen.
Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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