Oberlandesgericht Köln, 2011-07-22, 4 UF 144/11

4 UF 144/11Obergericht22.07.2011

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 4 UF 144/11 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2011-07-22

Aktenzeichen: 4 UF 144/11

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2011:0722.4UF144.11.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts Bonn vom 24.5.2011 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin.

Der Antrag der Antragstellerin auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe wird zurückgewiesen.

Dem Antragsgegner wird aufgegeben, binnen 2 Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses eine aktuelle Erklärung über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nebst Belegen einzureichen.

Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 1500 € festgesetzt.

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