5 U 18/09•Oberlandesgericht Köln, 2011-07-27, 5 U 18/09
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 5 U 18/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-07-27
Aktenzeichen: 5 U 18/09
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2011:0727.5U18.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 9. Januar 2009 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 25 O 334/05 - wird als unzulässig verworfen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt.
Der Antrag der Klägerin auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Berufungsverfahren wird zurückgewiesen.
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