6 U 56/11•Oberlandesgericht Köln, 2011-07-29, 6 U 56/11
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 6 U 56/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-07-29
Aktenzeichen: 6 U 56/11
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2011:0729.6U56.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Normen: GG Art. 5 Abs. 1, 12 Abs. 1; UWG § 4 Nr. 11
Tenor
Auf die Berufung der Antragsgegner wird das am 01.03.2011 verkündete Urteil der 33. Zivilkammer des Landgerichts Köln abgeändert:
Die einstweilige Verfügung vom 28.09.2010 wird aufgehoben und der auf ihren Erlass gerichtete Antrag zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens hat der Antragsteller zu tragen.
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