2 Wx 114/11•Oberlandesgericht Köln, 2011-08-03, 2 Wx 114/11
Oberlandesgericht Köln, 2011-08-03, 2 Wx 114/11
2 Wx 114/11Obergericht03.08.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 Wx 114/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-08-03
Aktenzeichen: 2 Wx 114/11
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2011:0803.2WX114.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
Die Beschwerde der Beteiligten zu 1) vom 18. Februar 2011 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Siegburg vom 15. Oktober 2010 – 41 VI 160/2010 – wird als unzulässig verworfen.
Der Antrag der Beteiligten zu 1) auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird zurückgewiesen.
Der Antrag der Beteiligten zu 1) auf Abänderung des vorgenannten Beschlusses des Amtsgerichts nach § 48 Abs. 1 FamFG wird als unzulässig verworfen.
Die Beteiligte zu 1) hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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