19 W 36/11•Oberlandesgericht Köln, 2011-08-05, 19 W 36/11
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 19 W 36/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-08-05
Aktenzeichen: 19 W 36/11
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2011:0805.19W36.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Beklagten gegen den Beschluss des Landgerichts Bonn vom 28.06.2011 - 7 O 87/11 - in der Fassung des Nichtabhilfebeschlusses vom 20.07.2011 wird kostenpflichtig als unzulässig verworfen.
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