2 Wx 115/11•Oberlandesgericht Köln, 2011-08-05, 2 Wx 115/11
Oberlandesgericht Köln, 2011-08-05, 2 Wx 115/11
2 Wx 115/11Obergericht05.08.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 Wx 115/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-08-05
Aktenzeichen: 2 Wx 115/11
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2011:0805.2WX115.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 2) und 3) wird das Amtsgericht angewiesen, den Erbschein des Amtsgerichts Köln vom 16.02.2011 - 31 VI 190/10 – einzuziehen.
Eine Kostenerstattung im Beschwerdeverfahren findet nicht statt.
Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 55.000,- € festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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