6 U 80/11•Oberlandesgericht Köln, 2011-08-05, 6 U 80/11
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 6 U 80/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-08-05
Aktenzeichen: 6 U 80/11
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2011:0805.6U80.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Normen: UWG §§ 3, 4 Nr. 11, 8 Abs. 1 und 4; GlüStV § 8 Abs. 2 und 4; GlüStV AG NRW § 12 Abs. 3
Tenor
Auf die Berufung der Antragsgegnerin wird das am 05.05.2011 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln – 81 O 18/11 – teilweise abgeändert:
Die einstweilige Verfügung vom 28.02.2011 in der Fassung des vorgenannten Urteils wird zu Nr. I (3) und (4) aufgehoben und der auf ihren Erlass gerichtete Antrag insoweit zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
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