11 U 16/11•Oberlandesgericht Köln, 2011-08-17, 11 U 16/11
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 11 U 16/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-08-17
Aktenzeichen: 11 U 16/11
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2011:0817.11U16.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil der 12. Zivilkamer des Landgrichts Aachen vom 21.12.2010 (12 O 511/07) dahin abgändert, dass die Kägerin unter Abwesiung der weitergehenden Widerklage verurteilt wird, an die Beklagten 17.444,04 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinsatz seit dem 27.10.2007 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Berufung der Kägerin zurückgewiesen.
a) Die Kosten des Rechtstreits 1. Instanz tragen die Klägerin zu 44 % und die Beklagten zu 56 %.
b) Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin zu 57 % und die Beklagten zu 43 %.
c) Die Kosten des Streithelfers trägt dieser selbst.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Vollstreckung kann durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils vollstreckbaren Betrages abgewendet werden, wenn nicht die Gegenseite vor der Vollstreckung Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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