19 U 76/11•Oberlandesgericht Köln, 2011-08-30, 19 U 76/11
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 19 U 76/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-08-30
Aktenzeichen: 19 U 76/11
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2011:0830.19U76.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Tenor
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf bis zu 500,00 € festgesetzt.
Die Berufung der Beklagten gegen das am 08.04.2011 verkündete Teilurteil der 9. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln – 89 O 36/10 – wird als unzulässig verworfen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Beklagten auferlegt.
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