19 W 30/11•Oberlandesgericht Köln, 2011-08-30, 19 W 30/11
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 19 W 30/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-08-30
Aktenzeichen: 19 W 30/11
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2011:0830.19W30.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde des Beklagten wird der Beschluss der 11. Zivilkammer des Landgerichts Aachen vom 07.06.2011 in Verbindung mit dem Nichtabhilfebeschluss vom 27.06.2011 – 11 O 300/10 – aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung an das Landgericht Aachen mit der Maßgabe zurückverwiesen, den Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe nicht wegen derzeit mangelnder Bedürftigkeit des Beklagten zurückzuweisen.
Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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