Oberlandesgericht Köln, 2011-08-31, 2 Ws 547/11

2 Ws 547/11Obergericht31.08.2011

Regest

Der Nebenkläger hat zur Durchsetzung einer titulierten Schmerzensgeldforderung keinen Anspruch auf Auszahlung einer vom Angeklagten geleisteten Kaution, die gem. § 124 Abs. 1 StPO der Staatskasse verfallen ist.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 547/11 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2011-08-31

Aktenzeichen: 2 Ws 547/11

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2011:0831.2WS547.11.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Leitsätze

Der Nebenkläger hat zur Durchsetzung einer titulierten Schmerzensgeldforderung keinen Anspruch auf Auszahlung einer vom Angeklagten geleisteten Kaution, die gem. § 124 Abs. 1 StPO der Staatskasse verfallen ist.

Tenor

Die Beschwerde wird auf Kosten des Nebenklägers verworfen.

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