2 Ws 547/11•Oberlandesgericht Köln, 2011-08-31, 2 Ws 547/11
Oberlandesgericht Köln, 2011-08-31, 2 Ws 547/11
2 Ws 547/11Obergericht31.08.2011
Regest
Der Nebenkläger hat zur Durchsetzung einer titulierten Schmerzensgeldforderung keinen Anspruch auf Auszahlung einer vom Angeklagten geleisteten Kaution, die gem. § 124 Abs. 1 StPO der Staatskasse verfallen ist.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 547/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-08-31
Aktenzeichen: 2 Ws 547/11
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2011:0831.2WS547.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Leitsätze
Der Nebenkläger hat zur Durchsetzung einer titulierten Schmerzensgeldforderung keinen Anspruch auf Auszahlung einer vom Angeklagten geleisteten Kaution, die gem. § 124 Abs. 1 StPO der Staatskasse verfallen ist.
Tenor
Die Beschwerde wird auf Kosten des Nebenklägers verworfen.
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