Oberlandesgericht Köln, 2011-08-31, 2 Wx 157/11

2 Wx 157/11Obergericht31.08.2011

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 2 Wx 157/11 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2011-08-31

Aktenzeichen: 2 Wx 157/11

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2011:0831.2WX157.11.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

Die Beschwerde des Beteiligten zu 2), des Herrn H., vom 8. Juli 2011 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 31. Mai 2011 – 33 VI 182/09 – wird als unzulässig verworfen.

Der Antrag des Beschwerdeführers auf Wiedereinsetzung in die versäumte Beschwerdefrist wird zurückgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.

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