Oberlandesgericht Köln, 2011-09-02, 17 W 170/11

17 W 170/11Obergericht02.09.2011

Regest

Erklärt der Kläger die Rücknahme der Klage unter Verzicht auf den Anspruch, so fällt keine Einigungsgebühr an.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 17 W 170/11 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2011-09-02

Aktenzeichen: 17 W 170/11

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2011:0902.17W170.11.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 17. Zivilsenat

Normen: Nr. 1000 VV RVG

Leitsätze

Erklärt der Kläger die Rücknahme der Klage unter Verzicht auf den Anspruch, so fällt keine Einigungsgebühr an.

Tenor

Die sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsteller.

Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren: 987,70 €.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.