17 W 170/11•Oberlandesgericht Köln, 2011-09-02, 17 W 170/11
Oberlandesgericht Köln, 2011-09-02, 17 W 170/11
17 W 170/11Obergericht02.09.2011
Regest
Erklärt der Kläger die Rücknahme der Klage unter Verzicht auf den Anspruch, so fällt keine Einigungsgebühr an.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 17 W 170/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-09-02
Aktenzeichen: 17 W 170/11
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2011:0902.17W170.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 17. Zivilsenat
Normen: Nr. 1000 VV RVG
Leitsätze
Erklärt der Kläger die Rücknahme der Klage unter Verzicht auf den Anspruch, so fällt keine Einigungsgebühr an.
Tenor
Die sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsteller.
Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren: 987,70 €.
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