Oberlandesgericht Köln, 2011-09-06, 9 U 40/11

9 U 40/11Obergericht06.09.2011

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 9 U 40/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-09-06

Aktenzeichen: 9 U 40/11

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2011:0906.9U40.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 27.01.2011 verkündete Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 24 O 198/10 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird gestattet, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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