6 U 71/11•Oberlandesgericht Köln, 2011-09-09, 6 U 71/11
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 6 U 71/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-09-09
Aktenzeichen: 6 U 71/11
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2011:0909.6U71.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
1.) Auf die Berufung der Antragstellerin wird das am 17. März 2011 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln –81 O 134/10– teilweise abgeändert:
Die Antragsgegnerinnen werden verurteilt, es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000 € - ersatzweise Ordnungshaft – oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, die Ordnungshaft zu vollziehen an der Antragsgegnerin zu 1 und/oder bei der Antragsgegnerin zu 2 an ihren jeweiligen Vorständen, zu unterlassen,
Süßwaren unter der Bezeichnung GUTE LAUNE BRAUSE-TALER anzubieten, zu bewerben, zu vertreiben oder sonst wie in den Verkehr zu bringen, wie nachfolgend (schwarz/weiß) wiedergegeben: (*)
2.) Im übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
3.) Die Kosten des Verfahrens insgesamt werden gegeneinander aufgehoben.
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