18 U 212/11•Oberlandesgericht Köln, 2011-09-19, 18 U 212/11
Oberlandesgericht Köln, 2011-09-19, 18 U 212/11
18 U 212/11Obergericht19.09.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 18 U 212/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-09-19
Aktenzeichen: 18 U 212/11
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2011:0919.18U212.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 20.06.2011 – 22 O 507/09 – wird zurückgewiesen.
Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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