Oberlandesgericht Köln, 2011-09-30, 6 U 54/11

6 U 54/11Obergericht30.09.2011

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 6 U 54/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-09-30

Aktenzeichen: 6 U 54/11

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2011:0930.6U54.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Normen: UWG § 14

Tenor

1.) Die Berufung der Klägerin gegen das am 3.3.2011 verkündete Urteil der 3. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bonn – 14 O 101/10 – wird zurückgewiesen.

2.) Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.

3.) Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann jedoch die Vollstreckung des Kostenerstattungsanspruches durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

4.) Die Revision wird nicht zugelassen.

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