4 UF 107/11•Oberlandesgericht Köln, 2011-10-13, 4 UF 107/11
Oberlandesgericht Köln, 2011-10-13, 4 UF 107/11
4 UF 107/11Obergericht13.10.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 4 UF 107/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-10-13
Aktenzeichen: 4 UF 107/11
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2011:1013.4UF107.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Die Beschwerde der Kindeseltern gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Brühl vom 16.03.2011 - 33 F 82/11 - , mit welchem für das beteiligte Kind U. H. Ergänzungspflegschaft gemäß § 1909 BGB mit dem Aufgabenkreis Interessenwahrnehmung des minderjährigen Kindes in seiner Position als Miterbe nach N. L. gegenüber dem Testamentsvollstrecker, Frau E. H., die gleichzeitig die gesetzliche Vertreterin des Kindes ist, angeordnet und als Ergänzungspfleger Herr Rechtsanwalt S. M., G. 21, 00000 X. ausgewählt worden ist, wird auf Kosten der Beschwerdeführer zurückgewiesen.
Die Anträge des betroffenen Kindes sowie der Beschwerdeführer auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe wird zurückgewiesen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.