16 U 161/10•Oberlandesgericht Köln, 2011-10-19, 16 U 161/10
Oberlandesgericht Köln, 2011-10-19, 16 U 161/10
16 U 161/10Obergericht19.10.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 16 U 161/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-10-19
Aktenzeichen: 16 U 161/10
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2011:1019.16U161.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 11.11.2010 verkündetet Zwischenurteil der 3. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln - 83 O 7/10 - abgeändert und die Klage als unzulässig abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Gegenstandswert für das Berufungsverfahren wird auf 520.432,18 € festgesetzt.
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