Oberlandesgericht Köln, 2011-10-19, 5 U 166/10

5 U 166/10Obergericht19.10.2011

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 5 U 166/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-10-19

Aktenzeichen: 5 U 166/10

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2011:1019.5U166.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 27. Oktober 2010 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Bonn – 9 O 441/09 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrags abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags leisten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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