5 U 166/10•Oberlandesgericht Köln, 2011-10-19, 5 U 166/10
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 5 U 166/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-10-19
Aktenzeichen: 5 U 166/10
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2011:1019.5U166.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 27. Oktober 2010 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Bonn – 9 O 441/09 – wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrags abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags leisten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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