Oberlandesgericht Köln, 2011-10-31, 5 U 91/11

5 U 91/11Obergericht31.10.2011

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 5 U 91/11 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2011-10-31

Aktenzeichen: 5 U 91/11

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2011:1031.5U91.11.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

werden die Parteien darauf hingewiesen, dass der Senat nach Beratung erwägt, die Berufung durch Beschluss gemäß § 522 Abs.2 ZPO zurückzuweisen, weil sie nach einstimmiger Überzeugung des Senats offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat (§ 522 Abs.2 Nr. 1 ZPO), die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung hat, die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung nicht erfordern und auch aus sonstigen Gründen eine mündliche Verhandlung nicht als geboten erscheint.

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