5 U 95/11•Oberlandesgericht Köln, 2011-11-14, 5 U 95/11
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 5 U 95/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-11-14
Aktenzeichen: 5 U 95/11
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2011:1114.5U95.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 5. April 2011 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Köln (3 O 505/08) wird als unzulässig verworfen.
Der Antrag der Klägerin auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt.
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