9 U 11/11•Oberlandesgericht Köln, 2011-11-14, 9 U 11/11
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 9 U 11/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-11-14
Aktenzeichen: 9 U 11/11
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2011:1114.9U11.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 9.12.2010 verkündete Urteil des Einzelrichters der 14. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 14 O 31010 – wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
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