Oberlandesgericht Köln, 2011-11-15, 15 U 60/11

15 U 60/11Obergericht15.11.2011

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 15 U 60/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-11-15

Aktenzeichen: 15 U 60/11

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2011:1115.15U60.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Die Berufungen der Beklagten gegen das am 16.03.2011 verkündete Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 28 O 497/10 - werden zurückgewiesen.

Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten des Klägers beider Instanzen haben die Beklagten jeweils zur Hälfte zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, jedoch hinsichtlich der Unterlassungsverpflichtung nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von jeweils 5.000,00 € pro Beklagter. Hinsichtlich des Kostenausspruchs dürfen die Beklagten die Zwangsvollstreckung jeweils gegen Leistung einer Sicherheit in Höhe von 120 % der aus diesem Urteil vollstreckbaren Summe abwenden, wenn nicht der Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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