Oberlandesgericht Köln, 2011-11-15, 15 U 61/11

15 U 61/11Obergericht15.11.2011

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 15 U 61/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-11-15

Aktenzeichen: 15 U 61/11

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2011:1115.15U61.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 16.03.2011 verkündete Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 28 O 503/10 - teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtstreits in beiden Instanzen hat der Kläger zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung gegen Leistung einer Sicherheit in Höhe von 120 % der aus diesem Urteil vollstreckbaren Summe abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in dieser Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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