7 U 85/11•Oberlandesgericht Köln, 2011-11-17, 7 U 85/11
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 7 U 85/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-11-17
Aktenzeichen: 7 U 85/11
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2011:1117.7U85.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 15.3.2011 - 5 O 75/10 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagte kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin von der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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