5 U 109/11•Oberlandesgericht Köln, 2011-11-21, 5 U 109/11
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 5 U 109/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-11-21
Aktenzeichen: 5 U 109/11
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2011:1121.5U109.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
I.
Der Senat beabsichtigt, die Berufung der Klägerin gegen das am 19. April 2011 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Köln (3 O 124/10) durch Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO n. F. als unbegründet zurückzuweisen.
II.
Die Klägerin erhält Gelegenheit zur Stellungnahme zu diesem Hinweis binnen drei Wochen ab Zugang dieses Beschlusses.
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