5 U 135/11•Oberlandesgericht Köln, 2011-11-21, 5 U 135/11
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 5 U 135/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-11-21
Aktenzeichen: 5 U 135/11
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2011:1121.5U135.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Der Senat weist die Parteien darauf hin, dass er beabsichtigt, die Berufungen der Klägerin und des Beklagten gegen das am 14.6.2011 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Bonn – 10 O 49/11 - gemäß § 522 Abs. 2 ZPO als unbegründet zurückzuweisen.
Die Parteien erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme zu dem Hinweis innerhalb von drei Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses.
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