Oberlandesgericht Köln, 2011-11-25, 6 U 132/11

6 U 132/11Obergericht25.11.2011

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 6 U 132/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-11-25

Aktenzeichen: 6 U 132/11

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2011:1125.6U132.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

1.) Die Berufung der Klägerin gegen das am 19.5.2011 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 31 O 588/10 – wird zurückgewiesen.

2.) Die Widerklage wird als unzulässig verworfen.

3.) Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin zu 4/10 und der Beklagte zu 6/10.

3.) Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Parteien können jedoch die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

4.) Die Revision wird nicht zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.