2 X (Not) 11/11•Oberlandesgericht Köln, 2011-11-29, 2 X (Not) 11/11
Oberlandesgericht Köln, 2011-11-29, 2 X (Not) 11/11
2 X (Not) 11/11Obergericht29.11.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 X (Not) 11/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-11-29
Aktenzeichen: 2 X (Not) 11/11
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2011:1129.2X.NOT11.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Senat für Notarsachen
Tenor
Die gegen den Kläger gerichtete Disziplinarverfügung des Beklagten vom 12.05.2011 – I Sch 126 - wird aufgehoben.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
Das Urteil ist hinsichtlich der getroffenen Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Dem Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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