Oberlandesgericht Köln, 2011-11-29, 9 U 75/11

9 U 75/11Obergericht29.11.2011

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 9 U 75/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-11-29

Aktenzeichen: 9 U 75/11

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2011:1129.9U75.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 24.3.2011 verkündete Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 24 O 439/10 – abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtstreits werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird gestattet, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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