9 U 95/11•Oberlandesgericht Köln, 2011-11-29, 9 U 95/11
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 9 U 95/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-11-29
Aktenzeichen: 9 U 95/11
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2011:1129.9U95.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 11.4.2011 verkündete Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 24 O 339/10 – abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtstreits werden dem Kläger auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird gestattet, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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