5 U 167/11•Oberlandesgericht Köln, 2011-12-01, 5 U 167/11
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 5 U 167/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-12-01
Aktenzeichen: 5 U 167/11
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2011:1201.5U167.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Der Senat weist die Parteien darauf hin, dass er beabsichtigt, die Berufung der Beklagten gegen das am 12.7.2011 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 3 O 494/09 – gemäß § 522 Abs. 2 ZPO als unbegründet zurückzuweisen.
Die Beklagte erhält Gelegenheit, zu dem Hinweis innerhalb von drei Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses Stellung zu nehmen (§ 522 Abs. 2 Satz 3 ZPO).
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