Oberlandesgericht Köln, 2011-12-02, 19 U 131/10

19 U 131/10Obergericht02.12.2011

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 19 U 131/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-12-02

Aktenzeichen: 19 U 131/10

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2011:1202.19U131.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 19. Zivilsenat

Tenor

  1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 14.07.2010 – Aktenzeichen: 90 O 78/08 – wird zurückgewiesen.

  2. Die Widerklage der Beklagten wird als unzulässig verworfen.

  3. Die Kosten der Berufungsinstanz hat die Klägerin zu tragen.

  4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet. Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

  5. Die Revision wird nicht zugelassen

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.