2 U 19/11•Oberlandesgericht Köln, 2011-12-07, 2 U 19/11
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 U 19/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-12-07
Aktenzeichen: 2 U 19/11
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2011:1207.2U19.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das am 11. Januar 2011 verkündete Urteil des Einzelrichters der 21. Zivilkammer des Landgerichts Köln, 21 O 144/10, abgeändert und unter Zurückweisung der Anschlussberufung wie folgt neu gefasst:
Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen zu tragen.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des nach diesem Urteil beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages leistet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.