Oberlandesgericht Köln, 2011-12-08, 18 U 217/11

18 U 217/11Obergericht08.12.2011

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 18 U 217/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-12-08

Aktenzeichen: 18 U 217/11

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2011:1208.18U217.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Zivilsenat

Tenor

Die Berufungen der Kläger werden zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufungen tragen der Kläger zu 1) zu zwei Dritteln und die Klägerin zu 2) zu einem Drittel.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Klägern wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 Prozent des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 120 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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