Oberlandesgericht Köln, 2011-12-19, 5 U 2/11

5 U 2/11Obergericht19.12.2011

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 5 U 2/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-12-19

Aktenzeichen: 5 U 2/11

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2011:1219.5U2.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 24.11.2010 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Bonn – 9 O 145/09 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrags abzuwenden, wenn nicht die Klägerin und der Drittwiderbeklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags leisten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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