9 U 142/11•Oberlandesgericht Köln, 2011-12-20, 9 U 142/11
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 9 U 142/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-12-20
Aktenzeichen: 9 U 142/11
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2011:1220.9U142.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 22.06.2011 verkündete Urteil der 20. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 20 O 467/10 – wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens und der Streithelferin werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch die jeweils vollstreckende Gegenpartei gegen Sicherheitsleistung in Höhe von jeweils 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils vollstreckende Gegenpartei Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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