Oberlandesgericht Köln, 2011-12-21, 5 U 126/11

5 U 126/11Obergericht21.12.2011

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 5 U 126/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-12-21

Aktenzeichen: 5 U 126/11

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2011:1221.5U126.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 18.5.2011 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 25 O 48/08 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrags abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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