4 UFH 4/11•Oberlandesgericht Köln, 2011-12-22, 4 UFH 4/11
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 4 UFH 4/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-12-22
Aktenzeichen: 4 UFH 4/11
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2011:1222.4UFH4.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den am 10.10.2011 erlassenen Beschluss des Amtsgerichts -Familiengericht- Brühl (35 FH 2/11) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Antragsgegner auferlegt.
Der Verfahrenswert des Beschwerdeverfahrens wird auf unter 600 € EUR festgesetzt.
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