Oberlandesgericht Köln, 2011-12-23, 19 Sch 27/10

19 Sch 27/10Obergericht23.12.2011

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 19 Sch 27/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2011-12-23

Aktenzeichen: 19 Sch 27/10

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2011:1223.19SCH27.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 19. Zivilsenat

Tenor

Die Anträge der Antragstellerin auf Aufhebung des Schiedsspruchs des Schiedsgerichts, bestehend aus Herrn L. als Vor­sit­zendem sowie Herrn VRiLG a.D. X. und Herrn Rechtsanwalt M., vom 12.08.2010 und des Kosten­schiedsspruchs des vorgenannten Schiedsgerichts vom 18.10.2010 – DIS-SV-B-610/06 – werden zurückgewiesen.

Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Dieser Beschluss ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.

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