Oberlandesgericht Köln, 2011-12-23, 19 U 24/11

19 U 24/11Obergericht23.12.2011

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 19 U 24/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-12-23

Aktenzeichen: 19 U 24/11

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2011:1223.19U24.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 19. Zivilsenat

Tenor

  1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Bonn vom 06.01.2011 – Aktenzeichen: 14 O 70/10 – wird zurückgewiesen.

  2. Die Kosten der Berufungsinstanz hat die Beklagte zu tragen.

  3. Das angefochtene Urteil sowie das Berufungsurteil sind vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

  4. Die Revision wird nicht zugelassen

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