7 W 60/11•Oberlandesgericht Köln, 2012-01-02, 7 W 60/11
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 7 W 60/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-01-02
Aktenzeichen: 7 W 60/11
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:0102.7W60.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Zivilsenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss der 7. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 29. November 2011 aufgehoben und die Sache zu erneuter Bescheidung an die Vorinstanz zurückverwiesen.
Das Landgericht wird angewiesen, die nachgesuchte Prozesskostenhilfe nicht aus den Gründen der angefochtenen Entscheidung sowie des Nichtabhilfebeschlusses vom 16. Dezember 2011 zu versagen.
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